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Friedhof Oberneuland

Bestattungsformen

Auf unserem Friedhof bieten wir verschiedene Bestattungsformen an, die wir im folgenden vorstellen.

Auf dem Friedhof gilt unsere Friedhofsordnung.

Eine Aufstellung der Kosten für eine Bestattung finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Die Gestaltung der Grabstellen ist in der Grabmal- und Bepflanzungsordnung geregelt.

Wahlgräber für Erdbestattungen werden mit einem oder mehreren Lagern für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Auf einer Grabstelle können pro Lager ein Sarg und zusätzlich vier Urnen beigesetzt werden.

Der Nutzungsberechtigte ist für die Einfassung und für das Aufstellen eines Grabmals zuständig. Er bepflanzt im Rahmen der Bepflanzungsordnung die
Grabstelle mit Gewächsen und sorgt für eine regelmäßige Pflege.

Eine Grabstelle kostet für den Zeitraum der Ruhefrist von 25 Jahren
500,- Euro pro Lager und kann schon zu Lebzeiten erworben werden.

Im Falle einer Beisetzung ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich. Die Verlängerungsgebühr beträgt 20,- Euro jährlich pro Lager. Das
Nutzungsrecht kann über die Ruhefrist hinaus verlängert werden.

Für die Gestaltung der Grabstellen ist die Grabmal- und Bepflanzungsordnung maßgebend.

Bei Urnenwahlgrabstellen gelten im wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie bei Erdbestattungen, nur dass bei diesen Grabstellen die Einfassung schon vorhanden ist und nur Urnen beigesetzt werden können.

Die Größe der Grabstelle beträgt in der Regel ca. 1.00 m x 1.00 m. Auf dieser Grabstelle können vier Urnen beigesetzt werden.

Die Grabsteine sollen eine Größe von 0,40m x 0,60m nicht überschreiten und liegend verlegt werden.

Eine Grabstelle kostet für den Zeitraum der Ruhefrist von 25 Jahren
700,- Euro und kann schon zu Lebzeiten erworben werden.

Im Falle einer Beisetzung ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich. Die Verlängerungsgebühr beträgt 20,- Euro jährlich pro Lager. Das
Nutzungsrecht kann über die Ruhefrist hinaus verlängert werden.

Für die Gestaltung der Grabstellen ist die Grabmal- und Bepflanzungsordnung maßgebend.

Diese Anlage besteht aus einer Gemeinschaftsfläche für die Beisetzung von Urnen und ist mit Rasen begrünt.

Auf der Anlage befindet sich ein zentraler Gedenkstein und eine Ablagefläche für Blumen.

Die Urnen werden der Reihe nach beigesetzt.

Eine Grabstelle kostet für den Zeitraum der Ruhefrist von 25 Jahren 600,- Euro pro Lager und kann schon zu Lebzeiten erworben werden.

Im Falle einer Beisetzung fallen keine Verlängerungsgebühren an. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes über die Ruhefrist hinaus ist nicht möglich.

Diese Anlage ist eine Gemeinschaftsfläche für die Beisetzung von Särgen. Die Grabstelle ist mit einer Einfassung umgeben und mit Bodendeckern bepflanzt.

Auf einer Liegeplatte werden Tafeln mit Namen und Daten der Verstorbenen angebracht. Die Särge werden der Reihe nach beigesetzt.

Eine Grabstelle kostet für den Zeitraum der Ruhefrist von 25 Jahren 1.825,- Euro pro Lager und kann schon zu Lebzeiten erworben werden.

Auf Wunsch können Paare nebeneinander beigesetzt werden. Im Falle einer Beisetzung fallen keine Verlängerungsgebühren an. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes über die Ruhefrist hinaus ist nicht möglich.

Diese Gemeinschaftsanlage ist im hinteren Bereich mit Rasen begrünt. Dort werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt.  Im vorderen Bereich befinden sich zwei liegende Granitplatten, auf denen Tafeln mit Namen und Daten der Verstorbenen angebracht werden

Eine Grabstelle kostet für den Zeitraum der Ruhefrist von 25 Jahren 850,- Euro und kann schon zu Lebzeiten erworben werden.

Auf Wunsch können Paare nebeneinander beigesetzt werden. Im Falle einer Beisetzung fallen keine Verlängerungsgebühren an. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes über die Ruhefrist hinaus ist nicht möglich.